HBR-Kapitel „Barrierefreiheit“
Mit der Auslobung von zehn Modellregionen „Tourismus für alle" durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) in Rheinland-Pfalz hat das Land seit 2016 das Thema „Barrierefreie Radwege" grundsätzlich aufgegriffen.
2018 wurde von der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH (RPT) im Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RLP) sowie den Modellregionen und dem Behindertenbeauftragten des Landes eine Teilfortschreibung Version 1.0 als zusätzliches Kapitel der HBR beauftragt.
In den darauffolgenden Jahren konnten erste Erfahrungen in der Umsetzung auf der Pilotstrecke und in den Modellregionen in eine weitere Version eingearbeitet werden.
Nun ist das Themenfeld Barrierefreiheit in der neuen HBR 2021 mit einem eigenen Kapitel integriert.
Im Kapitel 'Realisierung der Wegweisung barrierefreier Radrouten' werden sowohl die Grundlagen zur Barrierefreiheit (rechtlich, fachlich, Zielgruppen, Bedürfnisse, Qualitäten) erläutert wie auch die bauliche Voraussetzungen an Wege und Infrastruktur beschrieben.
Sind bestimmte Voraussetzungen bezüglich Wegequalität, Verkehrssicherheit und Infrastruktur erfüllt, kann eine HBR-Wegweisung ‚barrierefreie Radroute' erfolgen.
Hierzu wurde in RLP eine eigene Wegweisung aus Pfeil- und Tabellenwegweisern entwickelt, welche die Standardwegweisung ergänzt und Informationen zur Gesamtlänge der barrierefreier Radroute wie auch zur nächsten barrierefreien Infrastruktur (z. B. Bahnhof, WC, Rastplatz) liefert.
Derzeit sind in Rheinland-Pfalz zwei barrierefreie Radrouten beschildert, weitere sollen bis 2023 folgen:
- 14 km zwischen Lauterecken bis Reipoltskirchen auf dem „Glan-Blies- und Odenbach-Radweg" (Pilotstrecke)
- 12 km zwischen Wallmerod und Westerburg als 'Wäller ALLEenweg' (auf der Westerwaldschleife / RLP-Radroute)