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Praxisleitfaden zur Rad- und Wanderwegweisung

18.11.2014 – Die landesweit einheitliche Wegweisung auf den Radwegen in Rheinland-Pfalz ist im Praxisleitfaden „Hinweise zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR)“ geregelt. Für die landesweit einheitliche Wanderwegweisung dient der „Wanderwege-Leitfaden Rheinland-Pfalz“ als Grundlage.

Diesen beiden Praxisleitfäden wurde nun durch den Landesbetrieb für Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH (RPT) eine Ergänzung beigefügt, die die gemeinsame Nutzung von Markierungspfosten für die Rad- und Wanderwegweisung regelt.

Praxisleitpfaden Rad- und WanderwegweisungIn dem Schwerpunktpapier wird dargestellt, in welchen Fällen Schilder der Wanderwegweisung an den Pfosten der Radwegweisung angebracht werden dürfen.

Rückfragen zu den dargestellten Regelungen können Sie an Ludger Schulz vom LBM (Ludger.Schulz@lbm.rlp.de)  und Maximilian Scholl von der RPT (scholl@gastlandschaften.de) richten.

Leitfaden als PDF zum Downlaod (2,5 MB)

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