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Förderung

Rheinland-Pfalz setzt auf die Förderung des Radtourismus und der Nahmobiltät durch den konsequenten Ausbau eines qualifizierten Radverkehrsnetzes unter Einbindung der vorhandenen Infrastruktur. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung:
Zum Beispiel kann der Neu- oder Ausbau sowie die Ausschilderung von Radwegen abseits von Straßen in Rheinland-Pfalz gefördert werden. Und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Förderung von Planung und Ausschilderung vorhandener Strecken möglich.


Der Bau und die Beschilderung von Radwegen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz hingegen, werden vom jeweiligen Baulastträger der Straße finanziert. 
Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, z.B. weil Sie Entscheidungsträger für Ihre Region sind, so finden Sie umfangreiche Informationen in den "Hinweisen zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz" (Kap. 10).

 

Förderberatung für Radwegeinfrastruktur

Der Radverkehr erfreut sich sowohl im Freizeit-, als auch im Alltagsverkehr immer größerer Beliebtheit. Besonders durch die deutliche und anhaltende Zunahme von E-Bikes und Pedelecs kann von einem größeren Personenkreis weitere Strecken zurückgelegt werden und die Steigungen der Mittelgebirge stellen kein Hindernis mehr dar. Somit besteht nun auch in Gemeinden ein höherer Ausbaubedarf als noch vor einigen Jahren.

Um diesem wachsenden Bedarf Rechnung zu tragen, planen die Kommunen in Rheinland-Pfalz diverse Infrastrukturprojekte, die das Angebot für die Radfahrer optimieren und die Rahmenbedingungen für eine umweltfreundliche Mobilität verbessern sollen.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, bei welcher sich Kommunen, die konkrete Radinfrastrukturprojekte planen oder umsetzen möchten, über die verschiedenen Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene informieren können.
Die Beratungsstelle ist erreichbar unter:

Bitte beachten Sie, dass nur eine Beratung von Kommunen als Vorhabenträger möglich ist. Engagierte Bürger, Initiativen oder Vereinigungen werden gebeten, sich mit der zuständigen Kommune abzustimmen.

 

 

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