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Praxisleitfaden zur Rad- und Wanderwegweisung

18.11.2014 – Die landesweit einheitliche Wegweisung auf den Radwegen in Rheinland-Pfalz ist im Praxisleitfaden „Hinweise zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR)“ geregelt. Für die landesweit einheitliche Wanderwegweisung dient der „Wanderwege-Leitfaden Rheinland-Pfalz“ als Grundlage.

Diesen beiden Praxisleitfäden wurde nun durch den Landesbetrieb für Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH (RPT) eine Ergänzung beigefügt, die die gemeinsame Nutzung von Markierungspfosten für die Rad- und Wanderwegweisung regelt.

Praxisleitpfaden Rad- und WanderwegweisungIn dem Schwerpunktpapier wird dargestellt, in welchen Fällen Schilder der Wanderwegweisung an den Pfosten der Radwegweisung angebracht werden dürfen.

Leitfaden als PDF zum Downlaod (2,5 MB)

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