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Bodenmarkierung für vom Radverkehr genutzte Wirtschafts- und Betriebswege

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat auf Initiative der Rheinhessen-Touristik (RHT) und gemeinsam mit ihr eine Bodenmarkierung entwickelt.

Das Radverkehrsnetz in RLP bedient sich unterschiedlicher Wegearten. So kommen sowohl originäre Radwege, als auch für den Radverkehr freigegebene Wege, wie etwa Wirtschafts- und Betriebswege, zum Einsatz. Bei gemeinsamer Nutzung der Infrastruktur kann es vor allem bei hohem Verkehrsaufkommen zu Konflikten kommen; diese gilt es zu minimieren.

Gemeinsam mit Rücksicht - Bodenmarkierung Gemeinsam mit Rücksicht - Bodenmarkierung 2

Neben der Anordnung von eindeutigen und widerspruchsfreien Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung können ergänzend und zur weiteren Verdeutlichung nun auch landesweit einheitliche Bodenmarkierungen eingesetzt werden. Der Bedarf hierfür ist nicht nur in Rheinhessen groß; auch in anderen Landesteilen sind teils einfallsreiche Eigenkreationen bereits heute auf Wegeabschnitten aufgebracht.

Für eine einheitliche Handhabung hat der LBM die Initiative aus Rheinhessen unterstützt und diese neue Bodenmarkierung gemeinsam mit der RHT entwickelt. Diese kann als ergänzendes Element zur grünen wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr aufgebracht werden. So sollen die Verkehrsteilnehmer an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, wie es der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung vorgibt, erinnert werden. Angesprochen werden dabei alle Verkehrsteilnehmer, die sich die Wege teilen.

Der LBM RLP stellt die Bodenmarkierungen landesweit zur Verfügung. Darüber hinaus wird sie im Rahmen einer künftigen Fortschreibung in die Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR) aufgenommen.

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